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Nutzen Sie Ihr Einsparpotential rund um Steuern, Entgelte & Co.
Optimierung Nebenkosten
Auch abseits vom Energieeinkauf heben wir zielgerichtet Ihre Einsparpotenziale. Wir haben uns nicht nur auf den Einkauf spezialisiert, sondern prüfen ebenso gesetzliche Neuregelungen und Bestimmungen, um optimale Lösungen für unsere Kunden aufzeigen zu können.
Individuelle Netzentgelte
Unternehmen, deren höchste Leistungsspitzen außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegen, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Netzentgelte gem. § 19 der StromNEV deutlich reduzieren.
Wenn Sie das Netz entlasten, erhalten Sie individuelle Netzentgelte.
Wir überprüfen jährlich für Sie die Gegebenheiten und übernehmen die Antragsformalitäten!
- Prüfung der Lastgänge auf Erfüllung der Voraussetzungen
- Anzeige bei der Bundesnetzagentur
- Abwicklung und Vereinbarungen mit den Netzbetreibern
- Meldung der IST-Daten an die Bundesnetzagentur
- Vorschläge zur Anpassung des Abnahmeverhaltens
Strom- und Energiesteuern
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie die Land- und Forstwirtschaft haben verschiedene Möglichkeiten, Strom- und Energiesteuern (Erdgas, Heizöl) nach den §§ 9 a, 9 b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG erstattet zu bekommen.
Wir beraten Sie dahingehend, welche Erstattungen für Sie infrage kommen. Wir berechnen für Sie, ob z. B. die Einführung eines Energiemanagementsystems finanziell sinnvoll für Ihr Unternehmen ist, das wiederum die Voraussetzung für die Beantragung nach §§ 10 und 55 bildet.
Wir prüfen und berechnen Ihre Einsparungen, stellen die notwendigen Anträge unter Einhaltung der Fristen und betreuen Sie bei der Korrespondenz mit dem Hauptzollamt bis hin zur eingehenden Steuererstattung auf Ihrem Konto.
Auch bei den notwendigen Meldepflichten unterstützen wir Sie. Auf Fristen weisen wir selbstverständlich pünktlich hin.
Begleitung Preisbremsen
Unternehmen, die mehr als 150.000 € pro Monat an einer Abnahmestelle oder 2 Mio. € im Rahmen der Energiepreisbremsen im Unternehmensverbund erhalten wollen, müssen hierfür ein Antragsverfahren durchlaufen. Wir überprüfen für Sie die Antragsvoraussetzungen und begleiten Sie während des gesamten Antragsverfahrens.
- Prüfung der Voraussetzungen der jeweiligen Stufen
- Ermittlung der maximalen Erstattungsbeträge
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen
- Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten
- Kommunikation mit den Energieversorgern und der Prüfbehörde
Versorgerstatus im Gesundheitssektor
Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeheime sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt! Sichern Sie sich einen Kostenvorteil, indem Sie als Energieversorger auftreten. Wir erstellen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Konzept und übernehmen die Abwicklung für Sie!
- Wir optimieren Ihre Energiekosten unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten von nicht vorsteuerabzugsberechtigten Institutionen.
- Wir erstellen Ihr individuelles Konzept, stellen die notwendigen Anträge beim Hauptzollamt und begleiten Sie bei der Umsetzung.
- Wir klären mit Ihrem Energielieferanten alle notwendigen Umstellungen.
- Wir pflegen für Sie das EEG-Portal und prüfen alle Bescheide vom Hauptzollamt.
- Wir korrespondieren mit dem Übertragungsnetzbetreiber für Sie.
- Wir überwachen alle Fristen und Meldepflichten und erfüllen diese.
Optimierung Baukostenzuschuss
Für Neuanschlüsse gelten Rahmenbedingungen zur Bereitstellung der Netzkapazitäten für Ihr Unternehmen. Auf Basis der verschiedenen Anschlussbedingungen können diese spezifisch für Ihr Unternehmen optimiert und angepasst werden. Das übernehmen wir sehr gern für Sie!
- Berechnung Maximallast
- Prüfung Vertragsangebot Netzbetreiber
- Kommunikation mit dem Netzbetreiber
- Verhandlung des Netzanschlussvertrages
Alpha Signs GmbH
Martin Walker, Geschäftsführer
„Die Kilowatthandel AG betreut uns rund um das Thema Energiesteuern und Umlagen. Die Kilowatthandel-Experten kennen die Möglichkeiten und unterstützen uns bei der Antragstellung und weisen uns auf aktuelle Entwicklungen hin.“